Am 2. Mai 2023 wird im Gemeinderat Donaueschingen über die Initiative CityRing beraten. Das Thema polarisiert seit einigen Wochen. Aus zahlreichen Gesprächen und eigenen Überlegungen heraus beantragt die CDU Fraktion Donaueschingen, eine vom ursprünglichen Verwaltungskonzept abweichende Variante fachplanerisch untersuchen zu lassen. ...
Ziel ist Steigerung der Innenstadtattraktivität durch Reduzierung des Bus-, Durchgangs- und Parksuchverkehrs bei gleichzeitigem Erhalt der Parkplätze, größtmöglicher Beibehaltung der gewohnten Verkehrsbeziehungen und Erhöhung der Sicherheit im Bereich Stadtkirche/Donauquellenzugang.
Der Antrag basiert auf den Zielsetzungen der beiliegenden Präsentation und definiert folgende Maßnahmen, die zeitlich gestaffelt in der nachfolgenden Reihenfolge umgesetzt werden sollen:
1. Errichtung eines Parkleitsystems mit Anzeige der verfügbaren freien Plätze für alle Flächenparkplätze der Innenstadt mit mehr als 10 Stellplätzen
2. Verbesserung der Beschilderung des City-Rings
3. Maßnahmen am Rathausplatz:
a. Schaffung einer buslinientauglichen Trasse mit Haltestellen zwischen Käferstraße und Lehenstraße mittels einer Busspur am Rathausplatz mit dem Ziel der Vermeidung des überregionalen Busverkehrs in der Karlstraße
b. Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs vor dem Rathaus II ausschließlich für Fußgänger, Radfahrer und Stadtbus sowie Anlieger mit einem daraus resultierenden obligatorischen Linksabbiegeverkehrs von der Karl- in die Zeppelinstr.
4. Maßnahmen an der Stadtkirche.
a. Schaffung einer einspurigen Verkehrsführung um die Stadtkirche für PKW und (Reise)-Busse sowie jeweils parallel verlaufender Radweg- und Fußgängerstreifen
b. Aufrechterhaltung des Verkehrs in beide Richtungen durch Lichtzeichenregelung in 3 Phasen durch Ampelstandorte in der Fürstenbergstr., Karlstr. und „An der Stadtkirche“ sowie Errichtung Einbahnstr. Heinrich-Feurstein-Str. aufwärts
c. Ausweisung zusätzlicher Aufenthalts- und Gastronomieflächen vor dem „Quellhöfle“ sowie im Bereich Stadtkirche / Donauquellenzugang
d. Berücksichtigung flankierender Maßnahmen wie erf. Ampelregelung Fußgängerpassage Stadtkirche, „Grüner Pfeil“ oder Anbindung Moltkestraße.